Ausgangspunkt bildet das Einkommen, das dem Täter durchschnittlich an einem Tag zufliesst. Anlässlich der Erhebung der wirtschaftlichen Verhältnisse gab der Beschuldigte an, ein monatliches Einkommen von CHF 620.00 zu haben, das von der IV stamme (pag. 522). Gestützt auf das Geldverwaltungsbudget vom 9. April 2020 wird davon ausgegangen, dass es sich bei diesen CHF 620.00 um den pauschalen Lebensunterhalt handelt, der dem Beschuldigten direkt ausbezahlt wird. Die restlichen Ausgaben werden direkt vom Sozialdienst bezahlt und durch eine IV-Rente sowie Ergänzungsleistungen finanziert (pag.