Die Erhöhung erfolgt im Umfang von 7 Tagessätzen. Dies ergibt eine hypothetische Gesamtstrafe von 32 Tagessätzen, von der die bereits ausgesprochenen 25 Tagessätze wieder abzuziehen sind. Für die Hinderung einer Amtshandlung ist demnach eine Geldstrafe von 7 Tagessätzen als Zusatzstrafe zum Strafbefehl vom 11. Februar 2019 auszusprechen. 16.3 Tagessatzhöhe Ein Tagessatz beträgt nach Art. 34 Abs. 2 StGB in der Regel mindestens CHF 30.00 und höchstens CHF 3'000.00. Ausnahmsweise, wenn die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters dies gebieten, kann der Tagessatz bis auf CHF 10.00 gesenkt werden.