Die neue Geldstrafe für die Hinderung einer Amtshandlung ist als Zusatzstrafe zum Strafbefehl vom 11. Februar 2019 auszusprechen. Dieser Strafbefehl erfolgte wegen Hausfriedensbruchs sowie Überlassen eines Fahrzeugs an einen Führer ohne erforderlichen Ausweis. Im Vergleich zur Hinderung einer Amtshandlung stellt der Hausfriedensbruch gemäss Art. 186 StGB das schwerste Delikt und somit die Einsatzstrafe dar. Die Strafe von 10 Tagessätzen für die Hinderung einer Amtshandlung ist demnach auf die 25 Tagessätze aus dem Strafbefehl zu asperieren. Die Erhöhung erfolgt im Umfang von 7 Tagessätzen.