16.2.2 Erwägungen der Kammer Der Beschuldigte wurde am 11. Februar 2019 mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu CHF 30.00 verurteilt. Die Hinderung einer Amtshandlung beging der Beschuldigte am 24. Oktober 2018 und somit vor Ausfällung dieses Strafbefehls. Damit liegt ein Fall von retrospektiver Konkurrenz vor. Die neue Geldstrafe für die Hinderung einer Amtshandlung ist als Zusatzstrafe zum Strafbefehl vom 11. Februar 2019 auszusprechen.