Es scheint deshalb angezeigt, die Probezeit auf vier Jahre anzusetzen und für die Dauer der Probezeit Bewährungshilfe anzuordnen. Die Bewährungshilfe soll dem Beschuldigten als Ergänzung zur bereits errichteten Vertretungsbeistandschaft Unterstützung bieten bei der Stabilisierung des eingeschlagenen Wegs in ein langfristig deliktfreies Leben. 15.5 Anrechnung der vorläufigen Festnahme Die vorläufige Festnahme vom 28. März 2019 ist im Umfang von einem Tag an die Freiheitsstrafe anzurechnen (Art. 51 StGB; pag. 76 ff.).