Wenn er sich – in seinen eigenen Worten – in einer «Zwickmühle» befindet (pag. 67 Z. 54), ist die Hemmschwelle zur Begehung einer Straftat offenbar tief. So lieh er sich ohne Ausweis und unter dem Einfluss eines Heroinsubstituts ein Auto und floh damit vor der Polizei, um rechtzeitig zu einer Einvernahme bei einer anderen Polizeistation zu gelangen. Oder er beschaffte sich die Kreditkarte seiner Kollegin und bezog damit ohne deren Einverständnis Geld, um Bussen zu bezahlen.