und ist seit ca. 5 Jahren in einem Substitutionsprogramm. Er lebt von einer bescheidenen IV-Rente sowie Ergänzungsleistungen und hat bei den Sozialdiensten K.________ eine Beiständin (pag. 370 f. und pag. 519 ff.). Dabei handelt es sich um eine Vertretungsbeistandschaft mit Ein- kommens- und Vermögensverwaltung (pag. 310). Insgesamt scheinen sich die Lebensumstände des Beschuldigten soweit beruhigt zu haben, dass er nun bereits über eine längere Zeit nicht mehr straffällig wurde und insbesondere keine Beschaffungskriminalität mehr vorliegt.