16 unten). Mit Blick auf die Höhe dieser Geldstrafe sowie die maximal mögliche Strafe von 240 Strafeinheiten ist die Höhe der Freiheitsstrafe somit auf 233 Tage resp. 7 Monate und 23 Tage zu reduzieren. 15.4 Bedingter Vollzug 15.4.1 Voraussetzungen Wenn eine unbedingte Strafe nicht notwendig erscheint, um den Täter von der Begehung weiterer Verbrechen oder Vergehen abzuhalten, so schiebt das Gericht den Vollzug einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von höchstens zwei Jahren in der Regel auf (Art. 42 Abs. 1 StGB). Es ist das Fehlen einer ungünstigen Prognose verlangt.