17 Der Vollständigkeit halber ist noch zu erwähnen, dass keine verminderte Schuldfähigkeit vorliegt. Der Beschuldigte konsumierte im Zeitpunkt der Deliktsbegehungen täglich ein Heroinsubstitut. Dies führte jedoch nicht zu einer Verminderung der Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit. 15.3 Höhe der Gesamtstrafe Unter Berücksichtigung der Täterkomponente resultiert eine Gesamtstrafe von 250 Tagen. Die Kammer ist jedoch an das Verschlechterungsverbot von Art.