Im Ergebnis haben die einschlägigen Vorstrafen und die anhaltende Delinquenz des Beschuldigten eine Straferhöhung um 30 Tage zur Folge. Für die belasteten persönlichen Verhältnisse sowie die Einsicht und Reue erfolgt eine Reduktion der Strafe um 10 Tage. Dies ergibt eine Gesamtstrafe von 250 Tagen.