Trotz diesem Strafbefehl delinquierte der Beschuldigte weiter, indem er erneut einen Hausfriedensbruch beging und weitere Bezüge mit der Kreditkarte der Strafklägerin tätigte. Diese anhaltende Delinquenz fällt ebenfalls straferhöhend ins Gewicht. Der Beschuldigte verhielt sich im Verfahren stets korrekt. Er gestand seine Taten relativ rasch ein, bestritt kaum etwas, wollte sich zum Teil aber auch einfach nicht mehr erinnern. Tatsächliche Geständnisse liegen jedenfalls nicht vor: Bei sämtlichen Delikten wurde der Beschuldigte entweder in flagranti erwischt, oder es lagen zahlreiche Beweismittel vor, so dass ein Bestreiten der Tat kaum möglich war.