16 Die Drogensucht des Beschuldigten spiegelt sich auch im Strafregisterauszug wieder. So musste er 2008, 2009, 2012 und 2013 wegen BetmG-Widerhandlungen und vorwiegend Beschaffungskriminalität zu längeren Freiheitsstrafen verurteilt werden. Zusammengefasst verbüsste er von 2012 bis 2016 Freiheitsstrafen von über 4 Jahren (pag. 527 ff.). Selbst diese konnten den Beschuldigten nicht vor weiterer Delinquenz abhalten, auch wenn er nach der Entlassung während rund 1.5 Jahren nicht deliktisch auffiel. In Bezug auf den Hausfriedensbruch und das Vermögensdelikt liegen einschlägige Vorstrafen vor.