Dies gibt ein Zwischenergebnis von 94 Tagen Freiheitsstrafe. Die je 30 Tage für das dreimalige Rechtsüberholen auf der Autobahn werden mit je 20 Tagen, ausmachend insgesamt 60 Tagen, asperiert. Für das Führen eines Motofahrzeuges trotz entzogenem Führerausweis (30 Tage) werden ebenfalls 20 Tage asperiert, für das Fahren in fahrunfähigen Zustand (70 Tage) 46 Tage. Für den Hausfriedensbruch (15 Tage) wird die Strafe um 10 Tage erhöht. Dies ergibt eine provisorische Gesamtstrafe von 230 Tagen. 15.2 Täterkomponente Der Beschuldigte wurde am ________ in P.________ geboren und mit einjährig adoptiert.