Etwa zwei Jahre nach der Entlassung fiel er erstmals wieder deliktisch auf, was zum bereits erwähnten Strafbefehl vom 11. Februar 2019 sowie zum aktuellen Verfahren führte. Aus dieser Vorgeschichte zeigt sich, dass der Beschuldigte trotz bereits erfolgten Verurteilungen immer wieder delinquierte und selbst nach ausgestandener Freiheitsstrafe erneut Straftaten beging. Die von ihm begangenen Delikte variierten in ihrer Ausprägung: Er beging Vermögensdelikte, Widerhandlungen gegen das BetmG, Hausfriedensbruch, falsche Anschuldigung, Sachbeschädigung, Widerhandlung gegen das Waffengesetz und eine Brandstiftung.