Zeitlich nach den Strassenverkehrsdelikten, jedoch vor Begehung des Hausfriedensbruchs und des betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage wurde der Beschuldigte am 11. Februar 2019 zudem mittels Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen verurteilt. Bis im Jahr 2016 befand sich der Beschuldigte während über 4 Jahren im Vollzug verschiedener Freiheitsstrafen. Etwa zwei Jahre nach der Entlassung fiel er erstmals wieder deliktisch auf, was zum bereits erwähnten Strafbefehl vom 11. Februar 2019 sowie zum aktuellen Verfahren führte.