Sie wird deshalb vorliegend zusammengefasst ausgeführt. Aus dem Strafregisterauszug des Beschuldigten geht hervor, dass er seit dem Jahr 2008 während mehreren Jahren immer wieder delinquierte, weshalb er auch mehrfach verurteilt wurde. Vor Begehung der vorliegenden Delikte wurde der Beschuldigte zuletzt am 14. August 2013 zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt (pag. 527 ff.). Zeitlich nach den Strassenverkehrsdelikten, jedoch vor Begehung des Hausfriedensbruchs und des betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage wurde der Beschuldigte am 11. Februar 2019 zudem mittels Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen verurteilt.