Der Beschuldigte fuhr am 24. Oktober 2018 gemäss der Aufforderung der Polizei auf das S.________, ergriff dort jedoch unvermittelt mit dem Auto die Flucht, als ihn die Polizei auf einen Parkplatz einweisen wollte. Die VBRS-Richtlinien sehen für eine Flucht vor der Polizei bei einer Ausweiskontrolle eine Strafe von 10 Strafeinheiten vor (VBRS-Richtlinien, S. 51). Die Kurzschlussreaktion des Beschuldigten ist mit diesem Referenzsachverhalt vergleichbar. In Übereinstimmung mit den Empfehlungen in den VBRS-Richtlinien wird deshalb eine Strafe von 10 Tagessätzen ausgesprochen.