Für die Missachtung eines schriftlich eröffneten Hausverbots sehen die VBRS- Richtlinien eine Strafe von 15 Strafeinheiten vor (VBRS-Richtlinien, S. 49). Die vorliegende Tatbegehung entspricht exakt dem Referenzsachverhalt, weshalb in Übereinstimmung mit den VBRS-Richtlinien eine Strafe von 15 Strafeinheiten angemessen ist. 13.6 Hinderung einer Amtshandlung Hinderung einer Amtshandlung wird gemäss Art. 286 StGB mit Geldstrafe bis zu 30 Tagessätzen bestraft. Der Beschuldigte fuhr am 24. Oktober 2018 gemäss der Aufforderung der Polizei auf das S.__