13 onsmittels nicht Autofahren durfte. In der Folge führte der Beschuldigte auf seiner Flucht vor der Polizei in teilweise dichtem Verkehr auf der Autobahn gefährliche Fahrmanöver aus. Es bestand somit zweifellos ein erhöhtes Gefährdungspotential für die Verkehrsteilnehmenden. Es war nur dem Zufall zu verdanken, dass nichts passierte.