Eine abstrakte, hohe Gefährdung war vorhanden: Die anderen Verkehrsteilnehmer sind auf ein rechtsüberholendes Fahrzeug nicht gefasst und werden durch dieses überrascht. Der Beschuldigte war zudem auf der Flucht vor der Polizei und wollte weg, «komme was wolle». Er überholte auch nicht nur rechts, sondern auch links. Er suchte sich damit ohne viel Rücksicht auf die anderen Fahrzeuge den Weg an diesen vorbei.