13.2 Mehrfaches Rechtsüberholen auf der Autobahn Zum Vorfall vom 24. Oktober 2018 wird vorab auf die zutreffenden Vorbemerkungen der Vorinstanz verwiesen, in der sie anschaulich begründet, dass die unterschiedlichen Manöver alle während der Flucht des Beschuldigten vor der Polizei erfolgt sind, die deshalb durchaus als «Verfolgungsjagd» bezeichnet werden kann (pag. 480, S. 46 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Für das Rechtsüberholen auf der Autobahn erfolgte ein Schuldspruch wegen grober Verkehrsregelverletzung. Diese wird gestützt auf Art.