Dieses ist weiterhin als leicht zu bezeichnen. Die Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte vom 9. Dezember 2020 (nachfolgend: VBRS-Richtlinien) sehen für einen Bargeldbezug von CHF 2'000.00 mit einer gestohlenen Bankkarte eine Strafe von 30 Strafeinheiten vor (VBRS-Richtlinien, S. 48). Durch den massiven Vertrauensbruch gegenüber der Strafklägerin ist das Vorgehen des Beschuldigten nicht eins zu eins mit dem Referenzsachverhalt vergleichbar.