13. Strafhöhe für die einzelnen Vergehen und Verbrechen 13.1 Betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage Der Beschuldigte hat innerhalb eines Monats insgesamt vier einzelne Bezüge getätigt, denen jeweils ein eigener Tatentschluss zu Grunde lag. Er beschrieb selber, dass er die Karte jeweils wieder behändigt und nur so viel abgehoben habe, wie er gerade benötigt habe (pag. 67 Z. 41 ff. und pag. 68 Z. 84 f.). Für die einzelnen Bezüge ist demnach je eine Strafe auszufällen, die erst am Schluss im Rahmen einer allfälligen Gesamtstrafenbildung asperiert werden.