286 StGB lediglich mit Geldstrafe bestraft werden. Bei den weiteren Widerhandlungen gegen das SVG (Art. 90 Abs. 1 SVG), den beiden geringfügigen Diebstählen (Art. 139 Ziff. 1 i.V.m. Art. 172ter StGB) sowie der Konsumwiderhandlung gegen das BetmG (Art. 19a Ziff. 1 BetmG) handelt es sich um Übertretungen, welche mit Busse bestraft werden. Nachfolgend wird zunächst die Strafhöhe für die einzelnen Vergehen und Verbrechen festgesetzt. In einem zweiten Schritt wird die Strafart für diese Delikte begründet und mit jenen Delikten, für die dieselbe Strafart ausgesprochen wird, eine Gesamtstrafe gebildet.