9 10. Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz Zum Vorwurf der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG; SR 812.121) kam die Vorinstanz zum Schluss, der Drogenschnelltest vom 28. März 2019 sei positiv auf THC ausgefallen. Der Beschuldigte habe angegeben, an den Wochenenden ab und zu zu «kiffen». Er habe den Marihuana-Konsum anerkannt. Damit habe sich der Beschuldigte der Widerhandlung gegen das BetmG durch Konsum von Marihuana schuldig gemacht (pag. 473, S. 39 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). III. Strafzumessung