Er tätigte damit vier Bargeldbezüge vom Konto der Strafklägerin bei der F.________. Er bezog auf diese Weise am 11. Februar 2019 CHF 1’000.00, am 15. Februar 2019 CHF 300.00, am 18. Februar 2019 CHF 1‘200.00 und am 8. März 2019 CHF 2‘500.00, ausmachend total CHF 5‘000.00, vom Bancomaten an der G.________ (Strasse) in K.________. Der Beschuldigte verbrauchte in der Folge das gesamte abgehobene Geld zur Bezahlung von offenen Rechnungen. Damit hat sich der Beschuldigte des mehrfachen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage schuldig gemacht.