Schliesslich tätigte der Beschuldigte mindestens drei Überholvorgänge mittels Rechtsüberholen. Der Beschuldigte führte sein Fahrzeug ohne Berechtigung – der Führerausweis war ihm mit Verfügung des SVSA vom 3. April 2006 vorsorglich entzogen worden. Er stand auch unter Drogeneinfluss: Die Blutprobe ergab ein positives Resultat auf