__ beging der Beschuldigte verschiedene Verkehrsregelverletzungen, zeitlich und örtlich nicht genau bestimmbar und sich teilweise überschneidend. So fuhr der Beschuldigte mehrfach mit einem zu geringen Abstand hinter anderen Fahrzeugen her und bog mehrfach nach einem Überholmanöver mit zu geringem Abstand vor das überholte Fahrzeug wieder ein. Er schwenkte auch mehrfach zum Überholen mit plötzlichen und abrupten Manövern, und ohne auf den Verkehr hinter und neben sich zu achten, von der Normalspur auf die Überholspur nach links aus. Schliesslich tätigte der Beschuldigte mindestens drei Überholvorgänge mittels Rechtsüberholen.