Dieser überfuhr bei der Wiedereinfahrt auf die Autobahn Richtung O.________ die doppelte Sicherheitslinie, um vom Beschleunigungsstreifen auf die Normalspur der Autobahn zu gelangen. Durch Querstellen eines Fahrzeugs gelang es der Polizei schliesslich, den Beschuldigten zu stoppen. Während seiner Fahrt auf dem Autobahnabschnitt M.________-N.________ beging der Beschuldigte verschiedene Verkehrsregelverletzungen, zeitlich und örtlich nicht genau bestimmbar und sich teilweise überschneidend.