__ Richtung O.________. Ab der Ausfahrt V.________ platzierte sich eine Patrouille der Kantonspolizei W.________ vor den Beschuldigten und signalisierte ihm mittels Matrix «Bitte folgen». Auf der Höhe des Rastplatzes N.________ fuhr der Beschuldigte schliesslich über den Rastplatz und überholte dabei das Patrouillenfahrzeug der Kantonspolizei W.________. Ein Fahrzeug der Kantonspolizei Bern konnte mit eingeschalteter Matrix «Stopp Polizei» und dem Martinshorn auf der Autobahn vor den Beschuldigten gelangen. Dieser überfuhr bei der Wiedereinfahrt auf die Autobahn Richtung O.___