3. Dem zuständigen Bundesamt sei die Zustimmung zur Löschung der erstellen DNA-Profile zu erteilen (Art. 16 Abs. 1 lit. f DNA-ProfilG); 4. Dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst sei die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten nach Ablauf der gesetzlichen Frist zu erteilen (Art. 17 Abs. 1 lit. f i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten); 5. Das Honorar der amtlichen Verteidigung sei gestützt auf die Honorarnote gerichtlich zu bestimmen;