_ zwischen M.________ und N.________ (einfache Verkehrsregelverletzung); - durch mehrfaches Nichtwahren eines ausreichenden Abstandes beim Wiedereinbiegen nach dem Überholen auf der Autobahn ________ zwischen M.________ und N.________ (einfache Verkehrsregelverletzung); - durch mehrfaches unvorsichtiges Ausschwenken nach links zum Überholen auf der Autobahn ________ zwischen M.________ und N.________ (einfache Verkehrsregelverletzung); - durch Überfahren einer doppelten Sicherheitslinie auf der Autobahn ________ Richtung O.______