a. der Widerhandlungen gegen das SVG, mehrfach begangen am 24.10,2018 wie folgt: - durch mehrfaches Rechtsüberholen auf der Autobahn ________ zwischen M.________ und N.________ (grobe Verkehrsregelverletzung); - durch Vornehmen einer Verrichtung, welche die Bedienung des Fahrzeugs erschwert, auf der Hauptstrasse K.________-M.________ (einfache Verkehrsregelverletzung); - durch Nichtbeachten von polizeilichen Weisungen auf der Hauptstrasse K.________- M.________ und auf der auf der Autobahn ________ zwischen M.________ und N.________ (einfache Verkehrsregelverletzung);