1. A.________ wird in Freiheit belassen. 2. Es wird festgestellt, dass die sichergestellten Betäubungsmittel und die CO2-Pistole mit Zustimmung von A.________ bereits zur Vernichtung eingezogen wurden. 3. Es wird weiter festgestellt, dass die sichergestellten Messer und Schwerter zur allfälligen Durchführung eines Beschlagnahmeverfahrens gemäss der Waffengesetzgebung dem kantonalen Waffenbüro übergeben wurden. 4. Weiter wird festgestellt, dass im vorliegenden Verfahren kein DNA-Profil erstellt wurde (vgl. p. 199 und 202 ff.).