3 III. [Entschädigung amtliche Verteidigung bei voller Rück- und Nachzahlungspflicht] IV. Im Zivilpunkt wird verfügt: 1. Es wird festgestellt, dass A.________ anerkannt hat, der Straf- und Zivilklägerin C.________ einen Betrag von CHF 5'000.00 zu schulden. Die Zivilklage wird insoweit als gegenstandslos geworden abgeschrieben. 2. Für den Zivilpunkt werden keine Kosten ausgeschieden und keine Entschädigungen gesprochen. V. Weiter wird verfügt: