2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 2'400.00, teilweise als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 11.02.2019 (EO 18 9544). Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 24 Tage festgesetzt. 3. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 7'000.00 und Auslagen (exkl. Kosten für die amtliche Verteidigung) von CHF 913.80, insgesamt bestimmt auf CHF 7’913.80. [Übersicht Verfahrenskosten] Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 1’000.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 6'913.80.