1.5. durch mehrfaches Nichtwahren eines ausreichenden Abstandes beim Hintereinanderfahren auf der Autobahn ________ zwischen M.________ und N.________ (einfache Verkehrsregelverletzung); 1.6. durch mehrfaches Nichtwahren eines ausreichenden Abstandes beim Wiedereinbiegen nach dem Überholen auf der Autobahn ________ zwischen M.________ und N.________ (einfache Verkehrsregelverletzung);