ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. II. A.________ wird schuldig erklärt: 1. der Widerhandlungen gegen das SVG, mehrfach begangen am 24.10.2018 wie folgt: 1.1. durch mehrfaches Rechtsüberholen auf der Autobahn ________ zwischen M.________ und N.________ (grobe Verkehrsregelverletzung); 1.2. durch Vornehmen einer Verrichtung, welche die Bedienung des Fahrzeugs erschwert, auf der Hauptstrasse K.________-M.________ (einfache Verkehrsregelverletzung);