1. von der Anschuldigung der einfachen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen durch Besitz und Anstalten treffen zum Verkauf von 990 mg Morphin in Form von Sevre-Long, angeblich festgestellt am 28.03.2019 in K.________; 2. von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Konsumwiderhandlung), angeblich begangen durch Konsum von illegalem Morphin, angeblich festgestellt am 28.03.2019 in K.________; 3. von der Anschuldigung des Führens eines Personenwagens ohne Berechtigung, angeblich begangen im Zeitraum vor dem 24.10.2018 an einem unbekannten Ort;