5 Frist möglich ist. Das angeführte bundesgerichtliche Urteil besagt hingegen nicht, wie es der Gesuchsteller scheinbar annimmt, dass aufgrund der Pandemie von einer Wegweisung bzw. Landesverweisung gänzlich abgesehen würde. Der Gesuchsteller kann somit aus der zitierten Rechtsprechung nichts für sich ableiten. 4.3 Letztlich führt der Gesuchsteller die Situation im Herkunftsland Somalia zur Begründung seines Revisionsgesuchs an. Diesbezüglich hielt das Gericht im Urteilsmotiv vom 23. Oktober 2020 fest (Urteilsmotiv, Ziff. IV.16.2.3;