Einerseits drohe ihm aufgrund seiner Konversion zum katholischen Glauben und der früheren Mitgliedschaft seines Vaters in der politischen Partei «Al Mahida» Verfolgung im Herkunftsland Somalia, weshalb eine Ausschaffung gegen das non-refoulement-Prinzip verstossen würde und somit nicht möglich sei (Gesuch Ziff. III.3.1.). Zudem erlaube auch sein gesundheitlicher Zustand, zumal er zur Risikogruppe einer Covid-19- Erkrankung gehöre (Gesuch Ziff. III.3.1., III.3.2.3. und III.3.2.4.), wie auch generell die innenpolitische Lage des Herkunftslandes Somalia keine Ausschaffung (Gesuch Ziff. III.3.2.5.).