410 Abs. 1 Bst. a StPO und das Gesuch ist mangels eines Revisionsgrunds abzuweisen. 4. Der Gesuchsteller führt in seinem Gesuch vom 2. November 2020 zum Revisionsgrund zusammengefasst die folgenden Tatsachen an: Einerseits drohe ihm aufgrund seiner Konversion zum katholischen Glauben und der früheren Mitgliedschaft seines Vaters in der politischen Partei «Al Mahida» Verfolgung im Herkunftsland Somalia, weshalb eine Ausschaffung gegen das non-refoulement-Prinzip verstossen würde und somit nicht möglich sei (Gesuch Ziff. III.3.1.).