von CHF 200.00 unter Festsetzung der Ersatzfreiheitstrafe auf 2 Tage, sowie zur Übernahme der erstinstanzlichen Verfahrenskosten, und es beurteilte die Zivilforderungen der 4 Straf- und Zivilkläger bzw. verwies sie auf den Zivilweg. Zudem verhängte das erstinstanzliche Gericht eine Landesverweisung für die Dauer von 5 Jahren. 1.1 Auf Berufung des Gesuchstellers hin bestätigte die 1. Strafkammer des Obergerichts mit Urteil vom 23. Oktober 2019 die Anordnung der Landesverweisung für die Dauer von 5 Jahren unter Ausschreibung im Schengener Informationssystem.