zum Nachteil einer Mitarbeiterin des regionalen Sozialdienstes, der Urkundenfälschung, begangen am 26. September 2019, der Beschimpfung, begangen am 4. Oktober 2018, sowie der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach begangen zwischen dem 14. Juni 2017 und dem 7. November 2017. Das Regionalgericht Bern-Mittelland verurteilte den Gesuchsteller zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten (als Zusatzstrafe zum Urteil der 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern vom 19. Februar 2019), zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen à CHF 10.00, ausmachend total CHF 100.00, zu einer Übertretungsbusse