2018. Hingegen sprach es ihn schuldig des gewerbsmässigen Betrugs sowie des Versuchs dazu, begangen zum Nachteil mehrerer Geschädigter im Zeitraum von Februar 2017 bis Oktober 2018, der Veruntreuung, begangen zwischen dem 30. Oktober 2017 und dem 6. November 2017, des betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage, gewerbsmässig begangen zwischen dem 3. Juli 2018 und dem 8. September 2018 zum Nachteil dreier Geschädigter, der geringfügigen Zechprellerei, begangen vom 27. August 2018 bis 30. August 2018, der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, begangen am 14. Mai, 22. August, 24. August und 4. Oktober 2018