2. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird abgewiesen. 3. Die Verfahrenskosten von CHF 800.00 werden dem Gesuchsteller zur Bezahlung auferlegt. 4. Zu eröffnen: - dem Gesuchsteller, p.A. C.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Bern, 26. Februar 2021 Im Namen der 1. Strafkammer Der Präsident i.V.: Oberrichter Gerber Der Gerichtsschreiber: Stähli Rechtsmittelbelehrung