In Bezug auf den Beschuldigten schreibt der Migrationsdienst des Kantons Bern, dass im Moment eine Zwangsrückschaffung unmöglich sei. Dies kann sich jedoch ändern, sobald die Schweiz ein Rückübernahmeabkommen mit Somalia unterzeichnet. Eine freiwillige Rückkehr ist möglich […]. Es handelt sich nicht um einen Fall von offensichtlichem «non-refoulement».