5 Ausschaffungshaft in Anwendung von Art. 80 Abs. 6 Bst. a AIG aufzuheben sei, wenn eine Wegweisung aufgrund der Covid-19-Pandemie nicht innert absehbarer Frist möglich ist. Das angeführte bundesgerichtliche Urteil besagt hingegen nicht, wie es der Gesuchsteller scheinbar annimmt, dass aufgrund der Pandemie von einer Wegweisung bzw. Landesverweisung gänzlich abgesehen würde. Der Gesuchsteller kann somit aus der zitierten Rechtsprechung nichts für sich ableiten.