Es fehlt den vorgebrachten Tatsachen somit an der erforderlichen Erheblichkeit. 4.2.2 In diesem Sinn geht auch das Abstellen des Gesuchstellers auf die jüngere bundesgerichtliche Rechtsprechung im Zusammenhang mit Ausschaffungshaft in Zeiten der Covid-19-Pandemie fehl (Urteil des Bundesgerichts 2C_512/2020 vom 15. Juli 2020 E. 3.2). Die angeführte Rechtsprechung besagt zusammengefasst, dass