1.2 Am 2. November 2020 beantragte der Gesuchsteller mittels Revisionsgesuch, die Anordnung der Landesverweisung im Urteil vom 19. Februar 2019 sei aufzuheben, eventualiter sei der Vollzug der Landesverweisung zu sistieren (pag. 1 ff.). Zudem sei dem Gesuchsteller unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren. Auf Verlangen hin reichte der Gesuchsteller fristgerecht eine unterzeichnete Fassung des Revisionsgesuchs ein (pag. 21 ff.).